Schweigepflicht

Vertrauen verpflichtet

Meine Tätigkeit als freie Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliegt nach § 203, Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) der Schweigepflicht.

Das heißt: Ich gebe Ihre Daten weder an Versicherungsträger noch an sonstige Dritte weiter – es sei denn, Sie entbinden mich z.B. gegenüber Heilpraktiker-Kollegen oder Ihrem behandelten Arzt ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.

Ihr Vorteil: Da die Diagnose von mir nicht weitergeleitet wird, erfährt keine offizielle Stelle von Ihrer Therapie. Denn gesundheitliche Informationen könnten z.B. bei einer Bewerbung für den Staatsdienst oder beim Abschluss einer Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gegebenenfalls von Nachteil für Sie sein.